I. Begriff A. ist ein spezifisch deutscher Begriff, der in der deutschen Forschung seit längerer Zeit verwendet wird. Er meint das Gefüge der rechtlichen und sozialen Normen und Institutionen, die der ländlichen Gesellschaft ihr Gepräge geben. Von A. kann in historischer Hinsicht erst dann gesprochen werden, wenn die ländliche Ordnung nicht mehr das Ganze der Gesellschaft umfasst, sondern durch die Stadtentwicklung (Stadt) neue Gruppen und Wirtschaftssektoren hinzugetreten sind. Der ...
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