Das Akkusationsverfahren setzt, im Gegensatz zum Inquisitionsprozess, das Vorliegen einer Parteiklage (accusatio) für die Einleitung eines gerichtlichen Prozesses voraus (Klage). Im Zivilrecht gilt die Voraussetzung bis heute. Ausgehend vom römischen Recht wird der A. auch im gemeinen Recht als processus ordinarius bezeichnet. Im römischen Strafrecht bildete die Popularklage sowohl im Schwurgerichtsverfahren (Schwurgericht, Geschworenengericht) wie auch im späteren extraordinären ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Akkusationsprozess sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.