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Artikel Allgemeines Landrecht (Preußen)
Band I

Allgemeines Landrecht (Preußen)

Eckert, Jörn

Auszug aus dem Inhalt von Allgemeines Landrecht (Preußen)

Das Allgemeine Landrecht für die Preußischen Staaten (ALR) wurde zum 01.06.1794 für das gesamte preußische Staatsgebiet in Kraft gesetzt. Es handelt sich um eine naturrechtliche (Naturrecht) Kodifikation, also eine erschöpfend gedachte Zusammenfassung des gesamten geltenden Rechts in einem einheitlichen Gesetzbuch. Pläne, das in Preußen geltende Recht aufzuzeichnen und zu erneuern, gab es schon seit Beginn des 18. Jh., also verhältnismäßig früh. Dies hing damit zusammen, dass sich ...

Verweise

Allgemeines Landrecht (Preußen) verweist auf folgende Stichwörter
Absolutismus Adel Anwalt Aufklärung Beamtentum Berlin Billigkeit Brandenburg Breslau Corpus Iuris Civilis Ehe Eigentum Fallrecht Gerichtsverfassung Gesetzgebung Grundpfandrechte Halle an der Saale Kaufmann, Kaufleute Kodifikation Korruption Landesschule Menschenrechte Monarchie Müller-Arnold-Prozesse Naturrecht Offizier Patrimonialgerichtsbarkeit Polen Preußen Provinz, staatsrechtlich Prozessverschleppung Publikation von Gesetzen Rechtseinheit Rechtssprache Rheinisches Recht Richter Staat Staatskirchenrecht Steinsche Reformen Unabhängigkeit des Richters Universitäten Usus modernus Vernunftrecht Vormundschaft Wiener Kongress

Schlagwörter

Dem Stichwort Allgemeines Landrecht (Preußen) sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Gesetz; Preußen; Neuzeit; Naturrecht; Aufklärung;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.allgemeines_landrecht_preussen

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