Der heutige Begriff der A. (mhd. chlaga, ziht), der die von Amts wegen erhobene Klage der Staatsanwaltschaft auf Eröffnung eines Strafprozesses bezeichnet, ist eine recht junge Erscheinung. Da im Früh- und HochMA nicht zwischen Straf- und Zivilprozess unterschieden wurde, fehlte auch die Unterscheidung zwischen einer strafrechtlichen A. und der zivilrechtlichen Klage. In dieser frühen Zeit wird jedes Gerichtsverfahren, von wenigen Ausnahmen abgesehen, durch eine Klage des Verletzten oder ...
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