Mit diesem Urteil des BVerfG vom 11.06.1958 (BVerfGE 7, 377) fand die Grundlegung der Grundrechtsjudikatur (Grundrechte) ihren Abschluss. Der Beschwerdeführer hatte in einer bayr. Kleinstadt eine Apotheke errichten wollen, was ihm jedoch aufgrund rigider, zunftartiger Zulassungsbeschränkungen verweigert worden war. Nachdem in den Elfes- und Lüth-Urteilen das tendenziell allumfassende System werthafter Grundrechte errichtet worden war, entwickelte der 1. Senat des Gerichts nun eine Ausprägung ...
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