Als Articuls-Briefe oder Artickelsbriefe wurden vom 16. bis ins 18. Jh. hinein die Dienstrechtsverträge (Dienstvertrag) der Söldnerhaufen (Söldner) und später der stehenden Heere bezeichnet. Hervorgegangen aus dem Söldnereid der Landsknechte und den (v.a. schweizerischen) Kriegsordnungen des ausgehenden 14. und 15. Jh., war der A., ähnlich wie die Bestellbriefe oder Bestallungen der Offiziere, deren einzelne Abschnitte als Art. bezeichnet wurden, zunächst ein privatrechtlicher Vertrag, ...
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