Auszug aus dem Inhalt von Augsburger Religionsfriede
Der A. wurde als Bestandteil des Augsburger Reichsabschieds vom 25.09.1555 zwischen Kg. Ferdinand I. (in Vollmacht seines Bruders, Ks. Karls V.) sowie den luth. und kath. dt. Reichsständen vereinbart, um die auf Grund der Glaubensspaltung im Reich eingetretenen Verfassungsprobleme zu bewältigen; er schloss die freie Reichsritterschaft ein. Da eine Einigung auf theol. Ebene nicht zu erzielen war, beschränkte sich der A. auf eine polit.-säkulare Koexistenzordnung, die zunächst als ...
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