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Artikel Ausmärker
Band I

Ausmärker

Schildt, Bernd

Auszug aus dem Inhalt von Ausmärker

Als A. wurden alle Fremden, die außerhalb einer Mark wohnten, bezeichnet. Dabei ist zu unterscheiden zwischen solchen A., die in der Mark Güter besaßen (Flurgenossen, Forensen), und solchen, die ohne jeden Besitz waren. Erstere hatten überwiegend ein, wenn auch eingeschränktes Recht zur Allmendenutzung (Allmende) und gehörten insoweit zur Mark. Zur zweiten Gruppe gehörten diejenigen, die ohne jeglichen Bezug zur in Frage stehenden Mark waren.Die Zugehörigkeit zur Mark – und damit die ...

Verweise

Ausmärker verweist auf folgende Stichwörter
Abtriebsrecht Allmende Haus und Hof Mark Markgenossenschaft Marklosung Näherrecht Sache

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Ausmärker:
Abtriebsrecht

Schlagwörter

Dem Stichwort Ausmärker sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Agrarrecht; Waldrecht und Forstrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.ausmaerker

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