Der Begriff „B.“ geht etym. zurück auf die mhd. Bezeichnung gebure. B. ist demnach, wer als Mitbewohner eines mhd. bur – „Haus, Wohnung, Vorratshaus“ – lebt. Die Bezeichnung erfasst über den Mitbewohner hinaus auch den Nachbarn (Dorfgenossen) oder ein sonstiges Mitglied nachbarschaftlicher Siedlungsverbände (burschap). Damit ist nicht notwendig ein in der Landwirtschaft Tätiger gemeint; so sind ursprünglich auch in Städten Bezeichnungen wie Gebuirschaft oder Burscap bzw. ...
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