Der B. (burmester) war das Oberhaupt der bäuerlichen Gemeinde (Dorfvorsteher) im Kerngebiet des Sachsenspiegels (Elbostfalen). Sein Amt ist mit jenem des Heimbürgen, Schulzen , Supans, Ältesten und Richters vergleichbar. Schon 1159 ist die Bezeichnung (burmestere) urkdl. bezeugt. Eine Urk. für fläm. Siedler in Kühren bei Leipzig von 1154 setzt ihn (incolarum magister) mit dem Schulzen (scultetus) gleich. Noch im 16. Jh. wird er im Gebiet um Langensalza (Thüringen) mit colonorum magister ...
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