Etym. bedeutet das Wort zunächst „gutes Werk, Wohltat“, auch „Vorteil/Vorrecht“, „Schenkung einer Sache“, „Gewährung eines Darlehens“. In fränk. Zeit wird es übertragen als Bezeichnung für Leihevorgänge und -verhältnisse und gleichzeitig als terminus technicus für Vergabungen zu Lehnrecht benutzt (Lehnrecht, Lehnswesen). Die sprachliche Herleitung ist eindeutig, der jeweilige sachliche Inhalt der Bezeichnung vor allem in fränk. Zeit in der Fg. umstritten. Eine ...
Verweise
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