(lat. signare, mhd. merken, mnd. teken) bezeichnet das Einbrennen eines Zeichens, entweder als eine Form der Strafe an Haut und Haar oder als Sicherungsmittel, um einen Straftäter als solchen kenntlich zu machen. Bei den Langobarden war es für den rückfälligen Dieb vorgesehen (Liutprand c. 80), wahrscheinlich vom röm. Recht beeinflusst, das B. straffällig gewordener Sklaven und auch abhängig Beschäftigter kannte. Im MA kam sie meist beim Diebstahl vor, begegnet aber auch bei anderen ...
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