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Artikel Bürgerlicher Tod
Band I

Bürgerlicher Tod

Schmoeckel, Mathias

Auszug aus dem Inhalt von Bürgerlicher Tod

Mit „B.“ wird eine Situation bezeichnet, in der der Betroffene rechtlos und wie nach seinem tatsächlichen Tod gestellt ist. Der Begriff (mors civilis) geht wohl auf Johannes Teutonicus zurück, der in seiner Glossa Ordinaria (Gl. Mortuus zu C16 q.1 c.8; Venedig 1572, 721) (Accursius) den Eintritt eines Menschen in eine relig. Gemeinschaft mit dem Tod (mors naturalis) verglich (Klostertod). Bereits Innozenz IV. beschrieb die Fiktion des Todes, die der Annahme des B. zugrunde liegt. Accursius ...

Verweise

Bürgerlicher Tod verweist auf folgende Stichwörter
Europa Glossen Juden Klostertod Kündigung Ladungsungehorsam Landesverweisung

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Bürgerlicher Tod:
Napoleonische Gesetzbücher

Schlagwort

Dem Stichwort Bürgerlicher Tod ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
Strafe und Strafrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.buergerlicher_tod

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