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Artikel Codex Iuris Canonici
Band I

Codex Iuris Canonici

Thier, Andreas

Auszug aus dem Inhalt von Codex Iuris Canonici

C. ist die Selbstbezeichnung für die Kodifikation des für die kath. Kirche des latein. Rechtskreises geltenden kanonischen Rechts von 1917 und deren Nachfolgerin von 1983. Das Recht der 29 kath. Ostkirchen ist in dem am 18.10.1990 promulgierten und am 01.10.1991 in Kraft getretenen Codex Canonum Ecclesiarium Orientalium zusammengefasst.1. Mit dem motu proprio Arduum sane munus erteilte Papst Pius X. (reg. 1903–1914) am 19.03.1904 den Auftrag zur Abfassung eines Codex und entsprach damit ...

Verweise

Codex Iuris Canonici verweist auf folgende Stichwörter
Corpus Iuris Canonici Juristische Methode Kirche Kodifikation

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Codex Iuris Canonici:
Approbation, päpstliche Corpus Iuris Canonici Domkapitel Eichmann, Eduard (1870-1946) Exkommunikation Feiertage Gewohnheitsrecht Immunität In dubio pro reo Infamie Kanonisches Recht Ketzer, Ketzerei Kinderehe Kirche Kirchenbaulast Kirchenrecht, katholisches Koadjutor Kollegiatstift Konkordat Konzil Konzilsappellation Krummstab Landkapitel Leibesfrucht Litis contestatio Missio canonica Notorietät Nüchternheit, nüchtern Nuntius Ordo Pallium Patenschaft, Pate Patronat Pfarrgemeinde Pfarrsprengel Priesterweihe Profess Provinz, kirchlich Provinzial

Schlagwörter

Dem Stichwort Codex Iuris Canonici sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Rechtstext; Kirche und Kirchenrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.codex_iuris_canonici

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