C. ist die Selbstbezeichnung für die Kodifikation des für die kath. Kirche des latein. Rechtskreises geltenden kanonischen Rechts von 1917 und deren Nachfolgerin von 1983. Das Recht der 29 kath. Ostkirchen ist in dem am 18.10.1990 promulgierten und am 01.10.1991 in Kraft getretenen Codex Canonum Ecclesiarium Orientalium zusammengefasst.1. Mit dem motu proprio Arduum sane munus erteilte Papst Pius X. (reg. 1903–1914) am 19.03.1904 den Auftrag zur Abfassung eines Codex und entsprach damit ...
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