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Artikel Codex Theodosianus
Band I

Codex Theodosianus

Liebs, Detlef

Auszug aus dem Inhalt von Codex Theodosianus

Am 15.02.0438 wurde der C. (CTh.) in Konstantinopel von Theodosius II. (reg. 408–450) ratifiziert (Nov. Theod. 1) und am 25.05.0438 im Westreich (L. Atzeri, Gesta senatus). Er ist eine systematisch geordnete Slg. der seit der Konstantinischen Wende 312 ergangenen allg. Gesetze, also eine NovellenSlg., keine Kodifikation im heutigen Sinn, wurde aber Vorbild der germ. Leges (Leges Barbarorum); und sein Nachfolger, der Codex Iustinianus ( Corpus Iuris Civilis), wurde Vorbild der neuzeitl. ...

Verweise

Codex Theodosianus verweist auf folgende Stichwörter
Corpus Iuris Civilis Fränkisches Reich Lex Romana Visigothorum

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Codex Theodosianus:
Corpus Iuris Civilis Edictum Theoderici Eigenkirche Fränkisches Reich Geistliche Gerichtsbarkeit Hort Immunität Ketzer, Ketzerei Kirchenasyl Lex Burgundionum Lex Romana Burgundionum Lex Romana Curiensis Lex Romana Visigothorum Moratorium Mos gallicus, mos italicus Notverkauf von Frau und Kind Patria potestas Pragmatische Sanktion Provision, kanonistisch

Schlagwörter

Dem Stichwort Codex Theodosianus sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Rechtstext; Römisches Recht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.codex_theodosianus

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