Am 15.02.0438 wurde der C. (CTh.) in Konstantinopel von Theodosius II. (reg. 408–450) ratifiziert (Nov. Theod. 1) und am 25.05.0438 im Westreich (L. Atzeri, Gesta senatus). Er ist eine systematisch geordnete Slg. der seit der Konstantinischen Wende 312 ergangenen allg. Gesetze, also eine NovellenSlg., keine Kodifikation im heutigen Sinn, wurde aber Vorbild der germ. Leges (Leges Barbarorum); und sein Nachfolger, der Codex Iustinianus (Corpus Iuris Civilis), wurde Vorbild der neuzeitl. ...
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