Auszug aus dem Inhalt von Communis opinio doctorum
Wörtlich: die allgemeine Auffassung der Doktoren; übertragen auch: herrschende Lehre.Auf die C. wurde als Argument, teilw. auch als Rechtsquelle vor allem in der Zeit des späteren ius commune vom 16.–18. Jh. Bezug genommen. Denn die Zeit des Gemeinen Rechts war durch eine gerade für Rechtsanwender unübersehbare Vielfalt und damit Relativität von Autoritäten gekennzeichnet. Die dadurch verursachte Unsicherheit bei der Rechtserkenntnis wurde durch die Fülle von Autoritäten gesteigert, ...
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