Auszug aus dem Inhalt von Confessio est regina probationum
Dieser Grundsatz des Beweisrechts des Inquisitionsverfahrens (Inquisitionsprozess) wird gerne in modernen Darstellungen angesprochen (so auch Holzhauer, 1636; Kornblum, 406; Schlosser, 380), dürfte aber kein Originalzitat sein. Allerdings finden sich ähnl. Formulierungen z.B. bei J. Menochio (confessio maior omnium probationum est; confessio maximam probationem facit; probatio probatissima), Ch. König (das bekentnis dess mannes ist die krefftigste beweisung) und B. Carpzov (nulla vero est ...
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