Auszug aus dem Inhalt von Das Gerüfte ist der Klage Beginn
Bei dem Rechtssatz D. handelt es sich um ein Rechtssprichwort aus dem prozess- und strafrechtl. Bereich.Das Gerüfte oder Gerüchte, mhd. geruofte, ist im ma. R. das Klagegeschrei (Klage) bzw. der Hilferuf mittels dessen der Rufende Nachbarn oder zufällig Vorbeigehende zusammenruft, um mit ihnen gemeinsam den Missetäter auf handhafter Tat zu fassen und vor den Richter zu bringen oder die sofortige Verfolgung aufzunehmen. Der Hilferuf diente auch dazu, eine drohende Gefahr, z.B. durch Feuer, ...
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