Das aus Beratungen des fränk. Kg.s Childebert II. mit seinen Optimaten hervorgegangene Dekret vom 01.03.0596, im Titel der Hs. wechselnd decretio, decretus oder decretum genannt, darf als Unikum im Kapitularienbereich (Kapitularien) gelten. Es ist ein formal den Gerichtsurkunden ähnelndes „Sammelkapitular“ mit Beschlüssen angeblich „aller Kalenden des März“ (omnes Kalendas Martias in sämtl. Versionen), adressiert an die viris inlustribus (so korrekt im Spitzencodex Paris BN Lat. ...
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Dem Stichwort Decretio Childeberti sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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