Bis in das 19. Jh. entsprach die D. (lat. denunciatio) als jur. Fachbegriff der heutigen Strafanzeige. Seine pejorative Konnotation erhielt der Begriff erst durch die polit. Publizistik des Vormärz. Im heutigen Sprachgebrauch gilt eine Strafanzeige als verächtliche D., wenn sie aus verwerflicher Motivation erfolgt, unverhältnismäßige Folgen auslöst, zwischenmenschl. Solidarpflichten verletzt oder Handlungen betrifft, die nicht (bzw. nicht mehr) als strafwürdig erscheinen. Das Phänomen ...
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