D. ist ein kirchl. Amtsträger. Zunächst Versorger, Organisator der urchristl. Gemeinde, wird der D. Helfer des Bischofs. Heute ist er Inhaber eines Amtes (D.at), das in der röm.-kath. Kirche entweder als Station auf dem Wege zum Priesteramt oder dauerhaft besetzt wird, das in ref. u. ev. Kirchen zentral ist.Zwei Entwicklungslinien sind auszumachen: 1) Nach dem almosenverteilenden Vorbild des Urchristentums werden D. u.a. in der stadtröm. Kirchenorganisation u. davon abgeleitet im Westen ...
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