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Artikel Dos
Band I

Dos

Brauneder, Wilhelm

Auszug aus dem Inhalt von Dos

D. bezeichnet, meist in unterschiedl. Zeiträumen, unterschiedl. Leistungen des FamiliengüterR, v.a. des ehelichen Güterrechts. Wie auch bei anderen derartigen Bezeichnungen kann aus der unterschiedl. Verwendung von D. keinesfalls zwingend auf entsprechende Entwicklungen, wie dies oft in der älteren Lehre geschehen ist, geschlossen werden. Gemeinsam ist allen mit D. bezeichneten Gaben die Leistung für die Tochter im Zusammenhang mit ihrer Verehelichung (u. 1.) oder des Klostereintritts (u. ...

Verweise

Dos verweist auf folgende Stichwörter
Ausstattung Aussteuer Braut Dotalsystem Eigentum Germania Morgengabe Volksrechte Widerlegung Wittum Witwe

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Dos:
Altenteil Erbvertrag Gebärden Heiratsabgabensystem Henlich Mitgift

Schlagwörter

Dem Stichwort Dos sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ehe; Familienrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.dos

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