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Artikel Ecclesia vivit lege Romana
Band I

Ecclesia vivit lege Romana

Thier, Andreas

Auszug aus dem Inhalt von Ecclesia vivit lege Romana

Die Parömie, „Die Kirche lebt nach röm. Recht“, findet sich in mehreren Texten des FrühMA, insbes. in der Lex Ribuaria § 61 (58), 1 (MGH LL 1 nat. Germ. 3,2, 109) sowie dem Liber Papiensis mit der Anordnung, Ut omnis ordo ecclesiarum secundum legem romanam vivat (MGH LL (in fol.) 4, 539). Hiernach sollte für Kleriker das röm. Recht statt der Regeln des StammesR (Leges Barbarorum) gelten. Etwa seit dem 8. Jh. wurden allerdings die Kleriker in den Geltungsbereich der StammesR ...

Verweise

Ecclesia vivit lege Romana verweist auf folgende Stichwörter
Kleriker Lex Ribuaria

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Ecclesia vivit lege Romana:
Lex Ribuaria

Schlagwörter

Dem Stichwort Ecclesia vivit lege Romana sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Rechtsregel und Rechtssprichwort; Kirche und Kirchenrecht; Römisches Recht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.ecclesia_vivit_lege_romana

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