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Artikel Echte Not
Band I

Echte Not

Schmidt-Wiegand, Ruth

Auszug aus dem Inhalt von Echte Not

Die Phrase E., aus mdt. echte adj. zu mhd. ēhaft „rechtmäßig, gesetzlich“ ( Ēwa f. „Recht, Gesetz“) u. nōt f. „Bedrängnis, Notlage“ bezeichnet in den ma. RQu. den rechtl. anerkannten Entschuldigungsgrund, einer Ladung vor Gericht nicht fristgerecht folgen zu können. Nachteilige Konsequenzen wie Prozessverweigerung, Versäumnisverfahren, Verjährung oder Verwirkung trafen den rechtmäßig Verhinderten dann nicht, wenn er seine Notlage durch Boten, Zeugen oder Bürgen ...

Verweise

Echte Not verweist auf folgende Stichwörter
Edictum Chilperici Gent Höhere Gewalt Kapitularien Ladung Lex Ribuaria Lex Salica Notwehr Rechtsbücher Reineke Fuchs Sachsenspiegel Verjährung Verwirkung Ysengrimus

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Echte Not:
Edictum Chilperici Gebärden Gerüfte Lex Salica Notverkauf von Frau und Kind

Schlagwörter

Dem Stichwort Echte Not sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Mittelalter; Gerichtsverfahren; Prozess und Prozessrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.echte_not

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