I. Spätantike, frühmittelalterliche Anfänge, Patristik Als grundlegende soziale Institution weist die E. (Ēwa) einen bes. „Verpflichtungsgehalt“ (Mikat) auf, der in der Spätantike u. der frühen NZ vom wachsenden Gestaltungsanspruch der Kirche erfasst wurde u. durch diese Einwirkung seine normative Struktur erhielt. Die Kirchenväter gingen zwar vom Konsensprinzip des röm. Rechts aus (consensus facit nuptias), entwickelten aber aus Gen. 2, 23f. die Lehre von der göttl. Stiftung u. ...
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