E. (mnd. ebrok, overhor, mhd. ebruch, ebrehunge, auch uberhuor, lat. adulterium) ist in der frühesten Zeit gegeben, wenn sich eine verheiratete Frau mit einem anderen Mann geschlechtlich verbindet, u. ist sowohl bei den Germanen als auch bei anderen idg. Völkern bekannt. Ertappte ein Ehemann seine ehebrecherische Frau auf frischer Tat, durfte er sie bußlos töten oder schimpflich verstoßen (Tacitus, Germania c. 19). Entsprechende Bestimmungen finden sich in mehreren Volksrechten, zum Teil ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Ehebruch sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 2 Seiten 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.