Die E. ist ein prägendes Strukturelement der KirchenVerf. des frühen u. beginnenden HochMA. Der Begriff wurde von Ulrich Stutz geprägt u. lehnt sich an die im frühen MA gelegentlich vorkommende Bezeichnung ecclesia propria an. Dabei handelt es sich um „ein Gotteshaus, das dem Eigentum oder besser einer Eigenherrschaft derart unterstand, dass sich daraus über jene nicht bloß die Verfügung in vermögensrechtlicher Beziehung, sondern auch die volle geistliche Leitungsgewalt ergab“ ...
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