Das E. (dt. u.a. inleger, einreiten, leisten, giselschaft; lat. obstagium) ist ein der Durchsetzung von Verpflichtungen dienendes u. auf privater Vereinbarung beruhendes außergerichtliches Pressionsmittel, das sich im Rechtsleben des MA u. sogar bis weit in die frühe NZ hinein zahlreich belegen lässt.Die Ausgestaltungsformen der Absicherung der späteren Schuldbeitreibung durch das E. sind vielfältig u. harren, wie das praktisch bedeutsame Inst. insgesamt, einer modernen wiss. Aufarbeitung. ...
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