Die Aufnahme in eine Gemeinschaft wird in allen Kulturkreisen von besonderen Riten begleitet (Übergangsriten). Rechtsgeschichtlich ist dabei die formale gemeinsame Nahrungsaufnahme der Beteiligten von besonderer Bedeutung. Der Beginn eines Rechtsverhältnisses (E.), seine Beendigung (Ausstand), sowie die Ratifizierung wichtiger Rechtshandlungen wurden seit den ältesten Zeiten von Mahl und Trunk abgeschlossen (Hochzeitsessen Brautlauf, Krönungsmahl Mahal, Friedensschluss, Arbeitsverhältnis ...
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