1. Das Wort E. (ahd. einunga, mhd. einunge, mnd. eninge, inninge) wird von der ma. Rechtssprache in drei Hauptbedeutungen verwendet, die miteinander in engem sachlichen Zusammenhang stehen.a) Zunächst ist E. eine Übereinkunft, ein Vertrag, ein Bündnis; es steht für lat. pactum, coniuratio, ja conspiratio. Ein frühes Zeugnis für diese Grundvorstellung ist Notkers Glosse omne pactum et placitum (iêgelih kezumft ioh eînunga) heizzet testamentum (um 1000). In gleichem Sinne bleibt E. ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Einung sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.