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Artikel Erbtochter
Band I

Erbtochter

Brauneder, Wilhelm

Auszug aus dem Inhalt von Erbtochter

E. bezeichnet allg. die erbberechtigte im Unterschied zur nicht erbberechtigten Tochter, was Ausnahme oder Regel, im letzten Fall allerdings vertraglich abbedungen sein konnte.Die Ausnahme bildete die E. im Lehnrecht (Weiberlehen) sowie im bäuerlichen Bereich der Anerbengebiete (Anerbenrecht).Als Regelfall galt das gleiche Erbrecht der E. neben Söhnen, in der NZ unter Berufung sowohl auf Gemeines Recht wie auf den Landesbrauch. Allerdings erfuhr es im Adel eine sehr wesentliche vertragliche ...

Verweise

Erbtochter verweist auf folgende Stichwörter
Anerbenrecht Dotalsystem Erbrecht Gemeines Recht Privatfürstenrecht Regredienterbe Weiberlehen

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Erbtochter:
Friedelehe Habsburg Hausgesetze Katzenelnbogen, Grafschaft Kreuzzüge Maria Theresia (1717-1780) Mitgift Österreich Primogenitur

Schlagwörter

Dem Stichwort Erbtochter sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Erbrecht; Verfassung und Verfassungsrecht; Heiliges Römisches Reich;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.erbtochter

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