Während heute vornehmlich Geld-, Wertzeichen- u. Urkundenfälschungen als F. bezeichnet werden, ist der hist. Begriff wesentlich breiter. Er war bis ins 19. Jh. hinein stark vom röm. falsum (lat. fallere = täuschen) geprägt, weshalb u.a. auch Falschaussagen, Falschverdächtigungen u. Amtsanmaßungen dazu zählten, u. überschnitt sich mit dem Betrug, den das röm. Recht in dieser Form nicht kannte.1. Als erste röm. Rechtsnorm zum falsum gilt eine Bestimmung der Zwölf Tafeln (T. VIII, 23), ...
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