Die Paarformel F. bezeichnet in den ma. Quellen die agrarische Nutzfläche einer Siedlung. Sie steht in enger räumlicher Beziehung zum Wohnbereich eines Dorfes oder einer Hofgruppe. V.a. im MA gehören die dorfnahen Flurteile, soweit sie nicht in die Allmende einbezogen sind, jedenfalls zum ausschließlichen Nutzungsbereich der einzelnen Hofstätten. Die Feldflur untergliedert sich in einzelne Parzellen, deren Verbände in den Quellen als zelg oder feld benannt werden. Mit der Ausbildung der ...
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Dem Stichwort Feld und Flur sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
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