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Artikel Feld und Flur
Band I

Feld und Flur

Distler, Eva-Marie

Auszug aus dem Inhalt von Feld und Flur

Die Paarformel F. bezeichnet in den ma. Quellen die agrarische Nutzfläche einer Siedlung. Sie steht in enger räumlicher Beziehung zum Wohnbereich eines Dorfes oder einer Hofgruppe. V.a. im MA gehören die dorfnahen Flurteile, soweit sie nicht in die Allmende einbezogen sind, jedenfalls zum ausschließlichen Nutzungsbereich der einzelnen Hofstätten. Die Feldflur untergliedert sich in einzelne Parzellen, deren Verbände in den Quellen als zelg oder feld benannt werden. Mit der Ausbildung der ...

Verweise

Feld und Flur verweist auf folgende Stichwörter
Allmende Dreifelderwirtschaft Flurzwang Grundherrschaft

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Feld und Flur:
Gemenge Gerichtsverfassung Gerüfte Gewann Hagenrecht Häusler Hufe Landgemeinde Ländliche Rechtsquellen Ostsiedlung Paarformeln Pfahl Pfarrsprengel

Schlagwörter

Dem Stichwort Feld und Flur sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Paarformel; Grundherrschaft;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.feld_und_flur

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