Unter F., auch Festungsarrest oder Staatsgefängnis genannt, die nicht mit der Festungsbaustrafe verwechselt werden darf (Festungsarbeit, Festungsbau), versteht man eine privilegierte Form der Freiheitsstrafe, die sich in Dtld. seit dem 16. Jh. sowohl im Miltärstrafrecht als auch im zivilen Bereich entwickelte. Ihr lag die bereits dem röm. Recht bekannte u. auch im Zeitalter des Gemeinen Rechts noch immer gängige Vorstellung zu Grunde, dass Strafen je nach dem Stande des Delinquenten ...
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