Auszug aus dem Inhalt von Forum externum, Forum internum
Mit diesem Begriffspaar werden seit dem ausgehenden 12. Jh. im Zuge einer allg. Verrechtlichung die beiden Schauplätze unterschieden, an denen kirchliches Recht u. die rechtliche Zuständigkeit der Kirche zum Einsatz kommen: das forum externum (iudiciale) der kirchlichen Gerichtshöfe u. das forum internum (penitentiale) als der Ort, an dem das Gewissen erforscht u. die Buße verhängt wird. Der Begriff forum internum wird jedoch erst in der nachtridentinischen Zeit (Tridentinum) als ...
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