Der F. ist ein Anwendungsbereich des Königsbanns (Bann, weltlicher). Quellenmäßig wird F. in verschiedenartiger Bedeutung belegt. So begegnet dieser Begriff im Sinne von Kampffrieden, von Friedegebot bei Besitzübertragungen, von Geldstrafe bei gebrochenem Frieden. In einigen Fällen ist darunter der Schonwald (Bannwald) zu verstehen. Inhaltlich stimmt F. mit der Paarformel Bann und Frieden überein, die ebenfalls als Friedegebot Verwendung findet, insbes. auch bei der Dinghegung (Ding, ...
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