Das F. wird in der rechtshist. Fg. regelmäßig mit dem frühma. Begriff Fredus gleichgesetzt. Vor allem die ältere Fg. (Grimm RA II, 223, 226; aber auch noch in der Vorauflage Kaufmann, Art. Friede) geht davon aus, dass das Unrecht nicht nur im Täter-Opfer-Verhältnis durch Buße zu sühnen war („Sippenfriede“), sondern zusätzlich auch der Volksfriede durch Zahlung eines F.es wiederhergestellt werden musste. Zugrunde liegen dieser Auffassung einerseits die bereits von Tacitus, Germania ...
auf Wissen vertrauen: geprüfte Fachinformation als PDF
bequem zahlen: Zahlung gegen Rechnung, durch Bankeinzug oder per Kreditkarte
PDF | 1 Seite 4,92 €* * inkl. gesetzlicher MwSt.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.