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Artikel Fürstenprivilegien Friedrichs II.
Band I

Fürstenprivilegien Friedrichs II.

Buschmann, Arno

Auszug aus dem Inhalt von Fürstenprivilegien Friedrichs II.

Unter den Fürstenprivilegien (F.) Friedrichs II. von Hohenstaufen werden regelmäßig die Privilegien verstanden, die im Jahre 1220 den geistlichen u. in den Jahren 1231/1232 den weltlichen Reichsfürsten erteilt wurden. Seit dem 19. Jh. wird das erste der beiden als Confoederatio cum principibus eccelesiasticis u. das zweite als Statutum in favorem principum bezeichnet. Ältere Bezeichnungen sind Constitutio de juribus Principum ecclesiasticum u. Constitutio de juribus Principum secularium ...

Verweise

Fürstenprivilegien Friedrichs II. verweist auf folgende Stichwörter
Allod, Allodifikation Augsburg Ausweisung Bann, kirchlicher Bannmeile Basel Bischof Bremen Bürger Frankfurt am Main Geleit Konstitutionen von Melfi Kurfürsten König Königswahl Landesherr, Landesherrschaft Lehnrecht, Lehnswesen Mainz Münze Münzrecht, Münzregal Münzwesen Rechtsgewohnheiten Regalien Reich Reichsacht Reichsfürsten Trier Urkunde Utrecht Vogt, Vogtei Worms Würzburg Zoll

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Fürstenprivilegien Friedrichs II.:
Abzugsrecht Bann, kirchlicher Bergrecht, Bergregal Binnenschifffahrt Bischof Friedrich II. (1194-1250) Fürst Fürstenabsetzung Geleit Gericht Gerichtsverfassung Goldbulle von Rimini Goldene Bulle Hochgerichtsbarkeit Königsdienst Kudrun Landesherr, Landesherrschaft Magna Carta Libertatum Mainzer Reichslandfriede Pfahlbürger Privileg, mittelalterlich

Schlagwörter

Dem Stichwort Fürstenprivilegien Friedrichs II. sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Adel; König; Mittelalter; Herrschaft;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.fuerstenprivilegien_friedrichs_ii

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