G. waren Tage, an denen bestimmte rechtlich relevante Handlungen untersagt waren. So wurde in den Gottesfrieden verboten, an gewissen Tagen Waffen zu gebrauchen u. (rechtmäßige) Fehdehandlungen (Fehde) vorzunehmen. Von hieraus gelangten analoge Regelungen in die Landfrieden. Der Begriff G. scheint jedoch erst dem 13. Jh. anzugehören. Damit wurden die hohen kirchlichen Feiertage (Ostern, Pfingsten, Mariae Himmelfahrt, Allerheiligen, Weihnachten), die Sonntage, die Samstage, Tagessequenzen ...
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