I. Allgemeines: G. (idg.: g’heislo; kelt.: geislo; ahd.: gisal; mhd.: gisel; lat.: obses; franz.: otage; engl.: hostage) ist ein zur Sicherung eines (Rechts-)Anspruchs in der Gewalt des Anspruchsberechtigten (G.herrn) befindlicher Mensch; die G. ist daher „Menschenpfand“ (Schillers „Bürgschaft“ ist G.schaft!). Das Institut zählt zu den Archetypen des Rechts, das sich wohl in allen Rechtsordnungen findet, denen andere (effektive) Zwangsmittel zu Durchsetzung oder Sicherung von ...
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