Das G. steht für eine seit dem Ende des 18. Jh.s vorwiegend im Naturrecht u. in der Rechtsphilosophie vertretene Auffassung, nach der vor allem Autor- u. Erfinderrechte wie Eigentumsrechte (Eigentum) geschützt werden sollten. Während die Lehre vom G. seit dem ausgehenden 19. Jh. in Deutschland auf erheblichen Widerstand stieß, hat sich die Auffassung, dass es sich bei geistigen Leistungen um eigentumsähnliche Rechte handelt, dagegen im westeurop. u. ags. Rechtskreis auch terminologisch ...
Schlagwörter
Dem Stichwort Geistiges Eigentum sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Ihr Zugang zur Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte"
Sie sind bereits Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" dann melden Sie sich bitte im Kundenlogin an.
Möchten auch Sie Kunde der Datenbank "Handwörterbuch zur deutschen Rechtsgeschichte" werden, dann bestellen Sie Ihren Zugang noch heute.
Wir verwenden Cookies.
Um Ihnen ein optimales Webseitenerlebnis zu bieten, verwenden wir Cookies.
Mit dem Klick auf „Alle akzeptieren“ stimmen Sie der Verwendung von allen Cookies zu.
Für detaillierte Informationen über die Nutzung und Verwaltung von Cookies klicken
Sie bitte auf „Anpassen“. Mit dem Klick auf „Cookies ablehnen“ untersagen Sie die Verwendung
von zustimmungspflichtigen Cookies. Sie haben die Möglichkeit, Ihre Einstellungen jederzeit
individuell anzupassen. Weitere Informationen finden Sie in unserer
Datenschutzerklärung.