Als allgemeine Reichssteuer war der G. die zwischen 1495 und 1554 realisierte Alternative zur Matrikularsteuer (Matrikel). Er wurde freilich im Gegensatz zur Matrikularsteuer, die allein die Reichsstände heranzog, von sämtlichen Bewohnern des Reichs als Kopf- oder Vermögenssteuer erhoben. Obwohl sich viele Reichstage zwischen 1495 und 1608 mit einem G. oder ihm ähnlichen Steuerformen (Steuern, Steuerrecht) beschäftigten, wurde ein G. nur 1495, 1512, 1542 und 1544 beschlossen und nachfolgend ...
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