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Artikel Gerichtsbote
Band II

Gerichtsbote

Deutsch, Andreas

Auszug aus dem Inhalt von Gerichtsbote

Unter G. wird eine zumeist niedere Hilfsperson bei Gericht verstanden. Die Berufsbezeichnung schwankte regional sowie im Laufe der Jh.e, mit ihr auch der genaue Aufgabenkanon und der soziale Status. So war der Fronbote des Sächsischen Rechts weithin angesehen, während der in anderen Gegenden u.a. als Büttel, Bödel, Weibel, Gerichtsdiener oder -knecht bezeichnete G. bisweilen sogar als unehrlich (Ehrlosigkeit) galt.Im Kern besorgte der G. auf richterlichen Befehl hin die Ladungen der ...

Verweise

Gerichtsbote verweist auf folgende Stichwörter
Amt Beschlagnahme Beweis Büttel Ehrlosigkeit Fronbote Fronung Gericht Reichskammergericht Schöffen Weibel Zeugen

Referenzen

Folgende Dokumente beziehen sich auf das Stichwort Gerichtsbote:
Büttel Ladung Landreiter Pfandrecht

Schlagwörter

Dem Stichwort Gerichtsbote sind folgende Schlagwörter zugewiesen:
Gericht; Gerichtsverfahren; Prozess und Prozessrecht;

Zitierfähig mit Smartlink: https://hrgdigital.de/HRG.gerichtsbote

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