I. Begriff und Funktion Jedes Gericht war und ist bis heute auf eine Örtlichkeit angewiesen, die ihm physisch die Möglichkeit gewährt, Versammlungen bzw. Sitzungen mit allen damit verbundenen gerichtl. relevanten Handlungen durchzuführen. Dieser Platz heißt G., Dingstätte (Ding), Gerichtsplatz, Gerichtsort oder einfach Gericht. Während seit dem 19. Jh. in der Regel ein Gerichtsgebäude mit seinen Sitzungssälen die G. darstellt bzw. beherbergt, wurden vom frühen MA bis in die späte ...
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Dem Stichwort Gerichtsstätte ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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