Der Begriff G. ist eine Konstruktion der Wiss. im 19. Jh. Die ältere Fg. verstand darunter die Aufnahme nicht blutsverwandter Personen (Freigelassener [Freilassung] u.a.) und nichtehelicher Kinder (Uneheliche) in einen Geschlechterverband (Sippe). Nach einer im 20. Jh. weit verbreiteten Auffassung sollen grundsätzlich alle Kinder (auch die ehelich geborenen) erst durch einen Aufnahmeakt voll berechtigte (lediglich wegen der Minderjährigkeit in ihren Rechten beschränkte [Altersstufen]) ...
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Dem Stichwort Geschlechtsleite ist folgendes Schlagwort zugewiesen:
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