Das Wort G. bedeutet nach seinem Ursprung im althochdeutschen Ginada ganz allgemein Wohlwollen und Gunst. In den lateinischen Quellen des MAs heißt sie gratia oder misericordia, seltener remissio oder indulgentia. Im Rechtsleben findet sich die G. in Form der Begnadigung, d.h. als ein auf G. beruhender teilweiser oder vollständiger Erlass einer verdienten Strafe eines einzelnen Täters nach Rechtskraft eines Strafurteils (Urteil) durch den Gerichtsherrn aus jenseits des strengen Rechts ...
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