G. (erbzins, huszins, wurtzins, o.ä.; lat. census, redditus, census hereditarius, census arealis, redditus annui o.ä.; Gefälle, zu mhd. val, anval, Gült, Gelt o.ä.)G. war eine Reallast ohne persönliche oder dingliche Abhängigkeit, sondern eine rein vermögensrechtliche Grundlast; wiederkehrend und zu festen Abgaben verpflichtend; begründet durch Kauf, Schenkung etc.; formgebunden (Gericht oder Bucheintrag); im Rentenbrief verbrieft; Leibrente oder Ewigrente; Inhalt waren Abgabe von ...
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