G., lat. naufragium (Schiffbruch) oder appulsus (Landung), ist dem Wortsinn nach die Berührung eines Schiffes mit dem Grund, das Auf-Grund-Laufen. Aus der Berührung mit dem Grund leitete dessen Eigentümer Ansprüche auf alle Sachen und ursprünglich sogar Personen, die den Grund berührt hatten, ab. Mit G. wurden daher v.a. die Rechte des Eigentümers des Ufers, an dem das Schiff auf Grund gelaufen war, an Schiff, Ware, Mannschaft und Passagieren bezeichnet. In dieser Bedeutung überschneidet ...
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