I. Begriff G. ist eine eigenwirtschaftlich fundierte und arbeitsrepressive Form von Grundherrschaft. In Verbindung mit Herrschaftsrechten (Herrschaft) über abhängige Nutzer des Grundeigentums entstand im FrühMA die Grundherrschaft als Basistyp. Aus den auf größeren Grundbesitz beruhenden grundherrschaftlichen Agrarverfassungen entwickelten sich hauptsächlich in der frühen NZ in vielen Ausprägungen erweiterte Eigenwirtschaften, Dienstbarkeit und Herrschaftsrechte zu Formen von G. Ihre ...
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