Im weiteren Sinne bezeichnet H. eine mit der Hand bekräftigte Willenserklärung (Wille, Willenserklärung) (manu firmatio); die große Bedeutungsbreite des Wortes H. reicht von Heiratsvereinbarung (Bayern, Siebenbürgen) bis zu einer speziellen Hypothekenform (Grundpfandrechte) (Bremen bis 1900, Sachsen).Bereits in ahd. Glossen ist H. Synonym für Urkunden (privilegium, chirografio, emunitas, cautio scriptio). Später bezeichnet sie insbes. (umfangreiche und auf ewige Gültigkeit angelegte) ...
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